Das Team des Personalratsbüros


von l.n.r: Theo Schmitt, Sonja Bollheimer, Manfred Uhler, Horst Rühle, Doris Weibel, Peter Frauenfeld, Silke Bender

 

 

 

 

 

 

Aktuelles

Willkommen auf der Homepage des Personalrats. Hier informieren wir Sie über Fragen rund um den Arbeitsplatz Universität. Wenn Sie Informationen vermissen oder Anregungen haben, teilen Sie uns das bitte mit. Kontakt

 

  •  Am 27. April finden Neuwahlen zum örtlichen Personalrat, zur Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie zum Hauptpersonalrat beim MWK statt. Um die insgesamt 23 Sitze (20 Beschäftigte sowie 3 Beamtinnen und Beamte) bewerben sich fast 100 Kandidatinnen und Kandidaten auf je 2 konkurrierenden Listen (Wahlvorschlägen).

    Der Personalrat ist an der Ausgestaltung des „Arbeitsplatzes Universität“ maßgeblich beteiligt. Da die beiden Wahlvorschläge sich in ihren Auffassungen zum Teil deutlich unterscheiden, ist es wichtig, dass alle Beschäftigten von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, damit ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.

  • Nachdem die tarifliche Regelung für die Altersteilzeit Ende 2009 ausgelaufen ist, bestehen für die Beschäftigten derzeit keine finanziellen Anreize für die Verkürzung der Arbeitszeit. Nachfolgeregelungen werden möglicherweise in der nächsten Tarifrunde ausgehandelt. Für die schwerbehinderten Beamtinnen und Beamten des Landes ist Altersteilzeit weiterhin möglich. Die für den Herbst geplante  Neuregelung wird einige schlechtere Konditionen beinhalten.
  • Stellenangebote der Universität werden außer auf den "gelben Zetteln" auch online veröffentlicht. Dort werden sie in der Regel schon früher angezeigt. Es lohnt sich also ein Besuch des Online-Stellenmarkts. Beachten Sie neben den Aktuellen Angeboten ggf. auch die Offenen Stellen der Universitätsmedizin Mannheim. Dort finden sich auch die Stellenangebote der Medizinischen Fakultät Heidelberg-Mannheim.
  • Wie bereits im letzten Echo berichtet, wurde die Frist für die Gewährung von ausstehenden Bewährungsaufstiegen und Vergütungsgruppenzulagen bis Ende 2010 verlängert. Dies geschieht aber nur auf Antrag. Die Einzelheiten hierzu hat das LBV in einem Merkblatt zusammengefasst. Auskünfte erteilen auch die Personalabteilung und der Personalrat.
  • Die Jahressonderzahlung erhalten nur diejenigen Beschäftigten, die am 1. Dezember beschäftigt sind. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, entfällt die Zahlung vollständig! Wer das Ende seiner Beschäftigungszeit selbst bestimmen kann, z. B. bei vorzeitiger Rente, Altersteilzeit oder Kündigung, sollte dies berücksichtigen.

Seitenbearbeiter: Personalrat
Letzte Änderung: 10.03.2010