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Büro des Personalrats

Im Neuenheimer Feld 366
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Aktuelles

Willkommen auf der Homepage des Personalrats. Hier informieren wir Sie über Fragen rund um den Arbeitsplatz Universität. Wenn Sie Informationen vermissen oder Anregungen haben, teilen Sie uns das bitte mit. Kontakt

  • Die jüngste Version des ECHO steht auf der entsprechenden Webseite zur Verfügung.

  • Nach den jüngsten Plänen der Landesregierung sollen die Beamtinnen und Beamten im Jahr 2012 mit rund 130 Mio. Euro zur Sanierung des Landeshaushalts beitragen. Dies soll wie folgt aussehen:
    1. Die zunächst für den 01.01.2012 geplante Besoldungserhöhung soll verzögert ausgezahlt werden: Für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 ab dem 01. März, für alle übrigen ab dem 01. August 2012.
    2. Die Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe soll um 25 % erhöht werden und beträgt dann - nach Besoldungsgruppen gestaffelt - zwischen 94 und 300 Euro. Darüber hinaus soll der Beitrag für die "Zusatzversicherung für  Wahlleistungen" von 13 auf 22 Euro erhöht werden.

  • Der Streit zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften über den Strukturausgleich wurde - für den Bereich des TVöD - jüngst zu Gunsten der Gewerkschaften entschieden: Maßgeblich für den Strukturausgleich ist demnach die Eingruppierung zum Zeitpunkt der Überleitung; beim TV-L war dies der 01.11.2006. Das LBV verweigert bislang wohl die Anwendung mit Hinweis darauf, dass das Verfahren aus dem Bereich des TVöD auf den TV-L nicht übertragbar sei. Dennoch sollten Betroffene anhand der Tabelle noch einmal prüfen, ob sie zum Kreis der Berechtigten gehören und ggf. ihre Ansprüche beim LBV geltend machen.

  • In den Tarifverhandlungen 2011 wurde vereinbart, dass die Entgeltordnung zum TV-L  ab 2012 in Kraft treten soll. Einzelheiten werden jetzt in den sogenannten Redaktionssitzungen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften ausgehandelt. Die Ergebnisse sollen in den nächsten Wochen veröffentlicht werden.
  • Erholungsurlaub verfällt bei Krankheit nicht.  Die bislang praktizierte Regelung, dass Erholungsurlaub verfällt, der bis zum 30. September des Folgejahres wegen langer Krankheit nicht genommen werden konnte, ist mit europäischem Recht nicht vereinbar. Das bedeutet, dass diese Urlaubsansprüche nach der Genesung auch nach dem 30.09. in Anspruch genommen werden können. Hat der Arbeitsvertrag zwischenzeitlich geendet, ist der verfallene Urlaub ggf. auszuzahlen. Diese Regelung gilt nach jüngst ergangener Rechtsprechung nicht für die Beamtinnen und Beamten. Änderungen bei der Berechnung des Urlaub ergeben sich u. U. auch bei Arbeitszeitänderungen (z. B. von ganztags auf halbtags). Die Rechtslage ist ziemlich kompliziert, zumal der EuGH jüngst eine Entscheidung getroffen hat, die dieser Regelung zu widersprechen scheint. Betroffene sollten sich im Einzelfall an die Personalabteilung bzw.  an den Personalrat wenden.

  • Das Landesamt für Besoldung und Versorgung bietet seit einer Weile die Möglichkeit, unter dem Menuepunkt „Service“ des Kundenportals Beihilfeanträge auch online an das LBV zu verschicken: http://www.lbv.bwl.de/kundenportal/. Bereits getestet, bietet das Verfahren den Vorteil, dass der Antrag sofort beim LBV verfügbar ist; der bis zu 10 Tagen dauernde Dienstpostweg entfällt. Möglicherweise werden diese Anträge beim LBV auch vorrangig behandelt. Nachteilig sind die etwas aufwändigere Antragstellung und vor allem die Notwendigkeit, alle Belege durch Einscannen zu digitalisieren.

  • Bei Unfällen von Beschäftigten (auch wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften) ist eine Unfallmeldung auszufüllen und an die Personalabteilung zu schicken. Studentinnen und Studenten müssen Unfälle innerhalb der Uni an das Studentenwerk melden, das dann die Unfallmeldung an die Unfallkasse veranlasst.

  • Stellenangebote der Universität werden außer auf den "gelben Zetteln" auch online veröffentlicht. Dort werden sie in der Regel schon früher angezeigt. Es lohnt sich also ein Besuch des Online-Stellenmarkts. Beachten Sie neben den Aktuellen Angeboten ggf. auch die Offenen Stellen der Universitätsmedizin Mannheim. Dort finden sich auch die Stellenangebote der Medizinischen Fakultät Heidelberg-Mannheim. Dort wird derzeit übrigens ein Online-Bewerbungsportal eingeführt.

  • Die Jahressonderzahlung erhalten nur diejenigen Beschäftigten, die am 1. Dezember beschäftigt sind. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, entfällt die Zahlung vollständig! Wer das Ende seiner Beschäftigungszeit selbst bestimmen kann, z. B. bei vorzeitiger Rente, Altersteilzeit oder Kündigung, sollte dies berücksichtigen.

 

Seitenbearbeiter: Personalrat
Letzte Änderung: 27.12.2011